Nennschluss: 05.10.2024 an Schriftführerin
Nenngeld: Mitglieder €150,- Nichtmitglieder €190,-
Wir bitten um Überweisung auf das Sparkassenkonto unter Angabe des Namen des Hundes und der Prüfung mit folgender IBAN:
DE 17 2505 0180 0910 1143 23
Die Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes berücksichtigt und bearbeitet.
Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, die im Zuchtbucht eines vom JGHV anerkannten Zuchtverein eingetragen sind. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Eine Kopie der Ahnentafel, sowie ggf. Kopien von Zeugnissen früher absolvierter Verbandsprüfungen sind ebenfalls beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ermäßigte Nenngeld nur dann gilt, wenn der Eigentümer des zu prüfenden Hundes Mitglied im DK Hubertus Hannover ist.
Nenngeld ist Reuegeld und wird bei einer kurzfristigen Absage nicht erstattet.
Klicke, um auf AusschreibungKleemann-2024.pdf zuzugreifen
Nennungen müssen bis spätestens 15.6. beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein und werden ausschließlich über diesen weitergeleitet an den Obmann für das Prüfungswesen.
Nennschluss ist jeweils 3 Wochen vor den Prüfungsterminen!
Nennungen bitte vollständig ausgefüllt an die Schriftführerin Frau Caroline Steuerwald
Für JGHV-Prüfungen bitte die Online-Nennung verwenden.
Nennungen sind erst gültig nach Eingang des Nenngeldes auf das Konto der Sparkasse mit der IBAN DE 17 2505 0180 0910 1143 23!
Nachnennungen jeweils €10,- zusätzliche Kosten.
Alle weiteren Fragen zu Prüfungen bitte an Herrn Michael Heinze
Die weiteren Ansprechpartner finden sie hier.
Nenngelder –>