Nennschluss ist jeweils 3 Wochen vor den Prüfungsterminen!
Nennungen bitte vollständig ausgefüllt an die Schriftführerin Frau Caroline Steuerwald
Für DK-Prüfungen bitte hier klicken DK-Prüfungen-Nennformular
Für JGHV-Prüfungen bitte die Online-Nennung verwenden.
Nennungen sind erst endgültig gültig nach Eingang des Nenngeldes
Nachnennungen jeweils €10,- zusätzliche Kosten.
Alle weiteren Fragen zu Prüfungen bitte an Herrn Michael Heinze
Die weiteren Ansprechpartner finden sie hier.
Nenngelder –>
Aktuelle Terminübersicht als PDF
Vorbereitung auf die Solms. Anmeldung bitte bei Michael Heinze Tel. 05085-6663.
Vorbereitung auf die Solms. Anmeldung bitte bei Michael Heinze Tel. 05085-6663.
zuzügl. Unkostenbeitrag lebende Ente zum Tagespreis (ist vorab zu überweisen)
Nennschluss: 29.08.2026 an Schriftführerin
Nenngeld: Mitglieder €95,- Nichtmitglieder €120,- (zzgl. der aktueller Preis der Ente)
Nach Eingang der Nennung erhalten Sie weitere Informationen . Bitte beachten Sie, dass die Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes berücksichtigt und vollständig bearbeitet wird.
Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, die im Zuchtbucht eines vom JGHV anerkannten Zuchtverein eingetragen sind. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Eine Kopie der Ahnentafel, sowie ggf. Kopien von Zeugnissen früher absolvierter Verbandsprüfungen sind ebenfalls beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ermäßigte Nenngeld nur dann gilt, wenn der Eigentümer des zu prüfenden Hundes Mitglied im DK Hubertus Hannover ist.
Nenngeld ist Reuegeld und wird bei einer kurzfristigen Absage nicht erstattet.
Nennschluss: 12.09.2026 an Schriftführerin
Nenngeld: Mitglieder €150,- Nichtmitglieder €190,-
Nach Eingang der Nennung erhalten Sie weitere Informationen . Bitte beachten Sie, dass die Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes berücksichtigt und vollständig bearbeitet wird.
Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, die im Zuchtbucht eines vom JGHV anerkannten Zuchtverein eingetragen sind. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Eine Kopie der Ahnentafel, sowie ggf. Kopien von Zeugnissen früher absolvierter Verbandsprüfungen sind ebenfalls beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ermäßigte Nenngeld nur dann gilt, wenn der Eigentümer des zu prüfenden Hundes Mitglied im DK Hubertus Hannover ist.
Nenngeld ist Reuegeld und wird bei einer kurzfristigen Absage nicht erstattet.
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Nennungen müssen bis spätestens 15.6. beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein und werden ausschließlich über diesen weitergeleitet an den Obmann für das Prüfungswesen.
