Nennschluss: 18.04.2026 an Schriftführerin
Nenngeld: Mitglieder €120,- Nichtmitglieder €160,-
Jeder Hund muss am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sein und den Nachweis der Schussfestigkeit und des lauten Jagens erbracht haben.
Nach Eingang der Nennung erhalten Sie weitere Informationen . Bitte beachten Sie, dass die Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes berücksichtigt und vollständig bearbeitet wird.
Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, die im Zuchtbucht eines vom JGHV anerkannten Zuchtverein eingetragen sind. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Eine Kopie der Ahnentafel, sowie ggf. Kopien von Zeugnissen früher absolvierter Verbandsprüfungen sind ebenfalls beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ermäßigte Nenngeld nur dann gilt, wenn der Eigentümer des zu prüfenden Hundes Mitglied im DK Hubertus Hannover ist.
Nenngeld ist Reuegeld und wird bei einer kurzfristigen Absage nicht erstattet.
